Unsere Zucht

Abnahme nach § 11 Tierschutzgesetz!

Durch das Veterinäramt Bad Hersfeld
wurde unsere Hundezucht
abgenommen und ohne Beanstandungen anerkannt.

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Bevor ich mit einem Hund überhaupt züchten kann,
müssen bestimmte Zuchtrichtlinien
im Hinblick auf
Wesen, Gesundheit, Vererbung und Tierschutz
erfüllt sein.

Erst wenn alle diese Voraussetzungen gegeben sind, wird die Hündin oder der Rüde für die Zucht zugelassen.

Die Hunde werden bei verschiedenen Ausstellungen vorgestellt und erhalten die Zuchttauglichkeit.

Die spätere Welpenaufzucht wird kontrolliert.

Es erfolgen
 -  eine Wurfabnahme und
 -  ein Eintrag in das Zuchtbuch.

Danach stellt der Verein die Ahnentafeln aus.

Dieser große Aufwand für die Sicherstellung einer gesunden Zucht ist immer
ein beträchtlicher Kostenaufwand, den der Züchter tragen muss.
Neben viel Zeit und Liebe, die ich in meine Hunde investiere,
fordert eine seriöse Zucht eben auch einen hohen finanziellen Einsatz.

Somit ist der Preis eines Welpen nicht, wie viele annehmen, der Reingewinn
des Züchters, sondern ist oftmals noch nicht einmal kostendeckend